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Entwurf für Umweltgesetzbuch geht in die Anhörung

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Entwurf für Umweltgesetzbuch geht in die Anhörung

Bundesumweltministerium leitet das Verfahren zur Anhörung der Länder und Verbände zum Referentenentwurf des geplanten Umweltgesetzbuchs (UGB) ein


Mit dem UGB soll das zersplitterte nationale Umweltrecht zusammengeführt und vereinfacht werden, so sieht es der Koalitionsvertrag der Großen Koalition vor. Das bisher in einzelne Fachgesetzte zersplitterte Umweltrecht soll stärker integrativ, also unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen den Umweltmedien Wasser, Luft und Boden ausgerichtet werden. Dazu Bundesumweltminister Gabriel: "Der wirksame Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist mehr denn je ein zentrales Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger. Die wissenschaftlich weit fortgeschrittene Debatte im Umweltrecht gibt uns eine eindeutige Orientierung:– hin zu einem integrativen Verständnis."

Der Referentenentwurf behält die anspruchsvollen Schutz- und Umweltanforderungen des geltenden Umweltrechts bei. Europarechtliche Umweltvorgaben werden konsequent umgesetzt. Ein zentrales Anliegen des UGB ist die Anwender- und Vollzugsfreundlichkeit. Deshalb wurde der Referentenentwurf in enger Abstimmung mit den für den Vollzug zuständigen Umweltministerien der Länder erarbeitet. In Planspielen und Fachgesprächen sind insbesondere die Genehmigungs- und Verfahrensvorschriften mit Vertretern von Zulassungsbehörden und Unternehmen eingehend auf ihre Praxistauglichkeit überprüft worden.

Der heute versandte Referentenentwurf umfasst fünf Bücher: Buch I mit allgemeinen Vorschriften und dem vorhabenbezogenen Umweltrecht, Buch II: Wasserwirtschaft, Buch III: Naturschutz und Landschaftspflege, Buch IV: Nichtionisierende Strahlung, Buch V: Emissionshandel. Daneben enthält das Regelungspaket eine Verordnung über die vom UGB erfassten Vorhaben (Vorhaben-Verordnung) und eine Verordnung über Umweltbeauftragte (Umweltbeauftragtenverordnung). Hinzu kommt ein Einführungsgesetz mit Folgeanpassungen anderer Gesetze sowie mit Übergangsvorschriften.

Die Anhörung der Verbände wird vom 17. bis 19.06.2008, die der Länder und kommunalen Spitzenverbände vom 24. bis 25.6.2008 jeweils in Berlin stattfinden. Die Stellungnahmen werden vom Bundesumweltministerium ausgewertet und bei der weiteren Abstimmung des Entwurfs innerhalb der Bundesregierung für eine Beschlussfassung des Kabinetts berücksichtigt werden.

Quelle Quelle: Pressemitteilung des BMU Nr. 107/08

Hamburg, den 06.06.2008

Rechtsanwälte Klemm & Partner


URLwww.KlemmPartner.de

E-Mailinfo@KlemmPartner.de


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