Der Gesetzentwurf sieht vor, das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren deutlich zu verbessern. In der ersten Phase ist ein stufenweiser Ausbau der Betreuungsangebote geplant. Ab August 2013 soll es einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr geben. Für diejenigen Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, sieht der Entwurf eine monatliche Bezahlung - zum Beispiel in Form eines Betreuungsgeldes - vor.
Nach Einschätzung der Bundesregierung belaufen sich die Gesamtkosten während der Ausbauphase bis 2013 auf 12 Milliarden Euro, an denen sich der Bund mit 4 Milliarden Euro beteiligt.
Die Länder befürworten grundsätzlich den Betreuungsausbau, warnen in ihrer Stellungnahme jedoch vor unzumutbaren Belastungen. So fordern sie, die Kosten für das geplante Betreuungsgeld ausschließlich als Bundesleistung festzulegen. Eine verschärfte Pflicht zur Bereitstellung eines Betreuungsplatzes bereits mit Verkündung des Gesetzes lehnt der Bundesrat ab. Dies sei so in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht vereinbart worden und auch nicht notwendig. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe würden ohnehin für den Ausbau sorgen, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zum 1. August 2013 erfüllen zu können. Die Länder befürchten eine zu starke Bürokratisierung durch das komplizierte Geflecht von Förderungsverpflichtungen und Ausnahmetatbeständen im Regierungsentwurf. Zudem lassen die geplanten Regelungen zusätzliche Kosten für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe erwarten, die über die bisherigen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern hinausreichen. Im Hinblick auf die ohnehin erheblichen Lasten, die durch den Betreuungsausbau auf Länder und Kommunen zukommen, seien weitere Belastungen nicht hinnehmbar.