Das MoMiG kommt!Deutscher Bundestag beschließt Erleichterungen für Existenzgründer, aber: Mindestkapital der normalen GmbH bleibt bei 25.000,00 EUR |
Das MoMiG hat im Gesetzgebungsverfahren einige bedeutende Änderungen erfahren. Vorgesehen ist nun ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag zwar notariell beurkundet werden – bei niedrigem Stammkapital aber zu sehr geringen Gebühren. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt, erleichtert Gründungen zusätzlich. Da diese GmbH-Variante allen kleineren Existenzgründern eine flexible und billige Möglichkeit eröffnet, kann das Mindestkapital der klassischen GmbH wie gewohnt bei 25.000 Euro bleiben. Frühere Überlegungen einer Reduzierung auf 10.000,00 Euro sind wohl endgültig vom Tisch. Ferner sind im Gesetzgebungsverfahren noch einige Änderungen zur Verbesserung der Sanierungsfähigkeit der GmbH in der Krise eingeführt worden. Hier bezweckt das MoMiG das Ziel, die Fortführung und Sanierung von Unternehmen im Insolvenzfall zu erleichtern. Die Reform bedeutet auch eine Antwort der Bundesregierung auf die zunehmende Gründung ausländischer Gesellschaften, insbesondere englischer Private Limited Companies by Shares (Ltd.), durch inländische Existenzgründer. Diesen soll eine kostengünstige inländische Rechtsform für die Gründung eines haftungsbeschränkten Unternehmensträgers zur Verfügung gestellt werden. Bei Fragen zur Rechtsformwahl und zur Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, bei Gesellschafterstreits, Unternehmenskäufen und Nachfolgeregelungen, beraten wir Sie gerne. Kontakt: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Markus Wiegmann. |
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Quelle: Bundesjustizministerium