Seit dem 01.01.2008 gilt das neue Unterhaltsrecht, welches in vielen Bereichen vor allem zum nachehelichen Unterhalt wichtige Änderungen brachte. Wir präsentieren nachfolgend einige Entscheidungen zum Unterhaltsrecht, an welchen unsere Kanzlei teilweise beteiligt war.
1.) Hanseatisches Oberlandesgericht Einstellungsbeschluss vom 13.05.2008
Grundlage:
Ursprünglich titulierter Unterhaltsanspruch von rund 1.500,00 EUR monatlich. Erstinstanzliche Verurteilung des Mannes 2007 nach jahrelangem Prozess zu rund 2.750,00 EUR monatlich einschließlich Krankenvorsorgeunterhalt. Berufung des Mannes.
Sachverhalt:
Die Frau ist geboren 15.07.1962 und gelernte Anwaltsgehilfin, hat in diesem Beruf aber nicht gearbeitet. Der Ehemann ist geboren 26.02.1961. Die Eheschließung war am 20.12.1985, Zustellung des Scheidungsantrags: Januar 1997, also nach 11 Jahren und 1 Monat, Scheidung 24.11.1998. Die Frau hatte überwiegend in der Ehe die am 16.08.1986 geborene Tochter betreut.
Der Ehemann ist neu verheiratet, hat aus der neuen Beziehung zwei 6- und 7 Jahre alte Kinder; die neue Ehefrau ist an Krebs erkrankt und hat keine eigenen Einkünfte.
Ergebnis: Einstellung der Zwangsvollstreckung ab 01.12.2008, 10 Jahre nach der Scheidung.
Besonderheit: Zu prüfender Anspruch aus
Krankenunterhalt (§ 1572 BGB)
Aufstockungsunterhalt ( § 1573 BGB) (Die Frau soll dauerhaft erwerbsunfähig sein aus psychischen Gründen).