Rentenkassen informieren FinanzämterRentner sollten Steuererklärungen prüfen |
Am 1. August hat das Bundeszentralamt für Steuern mit dem Versand der neuen Steuer-Identifikationsnummern begonnen. Die Versandaktion soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Sie wird für viele Rentner zu erheblichen Steuernachforderungen führen.
Bisher war das Finanzamt bei der Steuerberechnung auf die Angaben der Rentner über ihre Einkünfte angewiesen. Künftig sind alle Rentenversicherer, Pensionskassen, Versicherungsunternehmen etc. verpflichtet, den Finanzbehörden rückwirkend für alle Zahlungen ab 2005 eine Rentenbezugsmitteilung zu schicken.
Wer seine Renteneinkünfte bislang nicht erklärt hat und diese damit nicht versteuert hat, sollte prüfen, ob die Einkünfte einschließlich der Renten das steuerfreie Existenzminimum überschreiten. Es ist gut möglich, dass künftig zahlreiche Steuerstrafverfahren gegen Rentner eingeleitet werden, die ihren Steuererklärungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Eine strafbefreiende Selbstanzeige kann möglicherweise vor Bestrafung schützen. Eine wirksame Selbstanzeige durch Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen an das Finanzamt ist strafbefreiend nicht mehr möglich, wenn die Hinterziehung vom Finanzamt bereits entdeckt wurde, und der Steuerpflichtige das wusste, oder zumindest damit rechnen musste. Liegen dem Finanzamt die Mitteilungen der Pensionskasse etc. erst einmal vor, könnte es also zu spät sein. Rentner, die eventuell betroffen sind, sollten zügig prüfen, ob es für sie sinnvoll ist, von sich aus an das Finanzamt heranzutreten, und Einkünfte nachzuerklären.
Mitgeteilt von Markus Wiegmann, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerstrafverteidiger