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Das aktuelle Urteil zum Arbeitsrecht (August 2008)

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Das aktuelle Urteil zum Arbeitsrecht (August 2008)

Notwendiger Inhalt eines Arbeitszeugnisses


Im August 2008 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) erneut einen Rechtsstreit zu entscheiden, in dem über ein Arbeitszeugnis gestritten wurde. Der Kläger war ca. 10 Jahre lang als Redakteur bei einer von der beklagten Arbeitgeberin herausgegebenen Tageszeitung tätig. Unter dem Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (31.03.2003) erteilte die Arbeitgeberin ihm ein Arbeitszeugnis. Dessen Inhalt war weitgehend unstreitig, allerdings verlangte der Redakteur, dass aus dem Zeugnis hervorgehen müsse, dass er in Stresssituationen belastbar sei. Die Hervorhebung einer besonderen Belastbarkeit sei in Zeugnissen für Tageszeitungsredakteure allgemein üblich. Das BAG hat den Fall - nachdem die Vorinstanzen die Klage abgewiesen hatten - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

BAG, Urteil vom 12. August 2008 - 9 AZR 623/07 -

Anm. durch Fachanwalt für Arbeitsrecht Nils Asmussen, Rechtsanwälte Klemm & Partner, Hamburg-Bergedorf: Dem BAG ist zuzustimmen, auch wenn es dabei bleiben muss, dass der Arbeitgeber für die genauen Formulierungen in einem Zeugnis zuständig ist, weil er schließlich derjenige ist, in dessen Namen das Zeugnis erteilt wird. Im Hinblick auf die Bedeutung eines Zeugnisses für das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers muss ein Zeugnis klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Formulierungen enthalten, die in Wirklichkeit etwas anderes über den Arbeitnehmer aussagen als das, was aus dem Wortlaut ersichtlich ist . 

Der notwendige Zeugnisinhalt muss sich nach dem jeweiligen Zeugnisbrauch bestimmen, der nach Branche und Berufsgruppe unterschiedlich sein kann. Beispielsweise kann von einem Bankkassierer verlangt werden, dass ihm im Zeugnis attestiert wird, dass er "ehrlich und vertrauenswürdig" war. Das BAG hat zu Recht entschieden, dass das Landesarbeitsgericht prüfen müsse, ob die Behauptung des klagenden Redakteurs zutreffe, dass die Hervorhebung einer besonderen Belastbarkeit in Stresssituationen in Zeugnissen für Tageszeitungsredakteure üblich sei. Hiervon wird der Ausgang des Rechtsstreits abhängen.


Hamburg, den 22.08.2008

Rechtsanwälte Klemm & Partner


URLwww.KlemmPartner.de

E-Mailinfo@KlemmPartner.de


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