Anmerkung von RA Markus Wiegmann, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht:
Die Entscheidung des BGH ist zu begrüßen. Allerdings sollten Vermieter beachten, dass es nicht in jedem Falle so sein muss, dass die Umstellung auf Fernwärme vom Mieter zu dulden ist. Im Streitfall war es so, dass Primärenergie eingespart würde. Das Vorliegen dieser Voraussetzung muss in streitigen Fällen vom Vermieter bewiesen werden. Gelingt ihm das, hat er grundsätzlcih nicht nur einen Duldungsanspruch an seinen Mieter, sondern darüber hinaus die Möglichkeit, die Miete im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu Mieterhöhungen wegen Modernisierungen zu erhöhen.