Zur Hauptnaviagtion springen

Zum Inhalt springen

Rechtsanwälte Klemm & Partner, Hamburg - Bergedorf

Kontakt Kontakt Sitemap Sitemap Impresum Impressum

Jahrestagung der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Print

Jahrestagung der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Amtshaftungsklagen vor die Verwaltungsgerichte


Auf ihrer Jahrestagung in Münster haben die Spitzenvertreter der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit die Pläne der Justizminister des Bundes und der Länder begrüßt, die Zuständigkeitsgrenzen zwischen der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Zivilgerichtsbarkeit für Teilbereiche neu zu regeln. Der entsprechende Beschluss der Justizministerkonferenz vom Sommer dieses Jahres greift eine langjährige Forderung der Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten auf, rechtspolitisch überholte Zuständigkeiten der Zivilgerichte für einzelne Bereiche des öffentlichen Rechts auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu übertragen.

Die geplante Neuordnung der Rechtswege betrifft vor allem Amtshaftungsklagen, Klagen auf Enteignungsentschädigung und Baulandstreitigkeiten.

Eine Übertragung dieser bislang bei den Zivilgerichten angesiedelten Streitigkeiten auf die Verwaltungsgerichte trüge nicht nur der Spezialisierung dieser Gerichte auf öffentlichrechtliche Streitigkeiten Rechnung, sondern brächte auch für den Bürger Vereinfachungen mit sich. Dieser muss bislang vielfach vor beiden Gerichtsbarkeiten klagen, um etwa bei Entschädigungsstreitigkeiten im Rahmen von Großvorhaben oder bei einem Amtshaftungsanspruch zu seinem Recht zu kommen.

Die Präsidentinnen und Präsidenten haben ferner mit großer Mehrheit begrüßt, dass die von ihnen angestoßene Diskussion über eine Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten in die Schlussberatungen der Föderalismuskommission Eingang gefunden hat. Die obersten Verwaltungsrichter fordern bereits seit Inkrafttreten der Hartz IV-Gesetze im Jahr 2005 mit großer Mehrheit einen rechtlichen Rahmen, der den Ländern eine Zusammenlegung der Verwaltungsgerichte und der Sozialgerichte erlaubt. Dies würde in vielen Ländern helfen, die Flut von Hartz IV-Klagen zu bewältigen, die den Sozialgerichten mehr und mehr zu schaffen macht.

Neben diesen und anderen rechtspolitischen Themen hat sich die Konferenz außerdem erneut mit Fragen einer modernen Gerichtsorganisation befasst. Dazu gehörte unter anderem der Informationsaustausch über die bereits bundesweit bei vielen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit bestehende Möglichkeit, elektronisch Klage zu erheben.

Quelle Quelle: Pressemeldung des OVG Münster vom 10.10.2008

Hamburg, den 14.10.2008

Rechtsanwälte Klemm & Partner


URLwww.KlemmPartner.de

E-Mailinfo@KlemmPartner.de


... Newsübersicht->
  • Aktuelle News
  • Aktuelle Gesetzgebung
  • Hamburg: Bürgerschaft beschließt Gesetz zur Reform der bezirklichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
    07.02.2012mehr
  • BGH: Erbrecht nichtehelicher Kinder
  • Kein Erbrecht nichtehelicher Kinder, die vor dem 1.07.1949 geboren wurden und deren Vater vor dem 29.05.2009 verstarb.
    30.01.2012mehr
  • Unterhalt: BGH ändert seine Rechtsprechung
  • Abschied von den "wandelbaren" ehelichen Lebensverhältnissen beim Unterhalt.
    30.01.2012mehr
  • Aktuelles Polizeirecht
  • Bundesverwaltungsgericht: Videoüberwachung der Reeperbahn zulässig
    25.01.2012mehr
  • ...Newsübersicht


CMS Klemm & Partner Rechtsanwälte • Reetwerder 23A • 21029 Hamburg - Bergedorf • Telefon: 040 / 72 54 09 - 0 • Telefax: 040 / 72 54 09 - 99 • info@KlemmPartner.de