Hamburg - Aktuelle GesetzgebungSenat beschließt neues Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG) |
Die bisherigen Ausnahmetatbestände für die Informationsrechte zum Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung werden neu strukturiert und enger gefasst. Bei gleichzeitigem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses werden nun auch laufende Verfahren einem Informationsrecht zugänglich. Ebenso Informationen, die vertraulich erhoben oder übermittelt wurden, es sei denn die Informationen betreffen Beratungen, die nach einem Gesetz vertraulich sein müssen oder die von Verschlusssachenanweisung geschützt sind. Weitere Informationen zum neuen Hamburger IFG sind unter www.hamburg.de/ifg abrufbar. Den Wortlaut des neuen IFG finden Sie hier ... |
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