Einigung über ErbschaftsteuerreformAm 6.11.2008 hat die Koalition sich über die Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. |
Der Streit um die Erbsschaftsteuerreform ist beendet.
Selbstgenutztes Wohneigentum soll für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner unabhängig von dessen Größe und Wert steuerfrei bleiben. Daneben besteht ein Freibetrag von 500.000 €.
Für Kinder bleibt selbstgenutztes Wohneigentum ebenfalls steuerfrei, wenn sie in dem geerbten Haus wohnen bleiben, sofern dieses nicht größer als 200 qm ist. Wenn das Haus größer ist, muss Erbschaftsteuer gezahlt werden. Für die Kinder wird der Freibetrag von 205.000 € auf 400.000 € erhöht.
Familienbetriebe können steuerfrei vererbt werden, wenn sie zehn Jahre lang unter Erhalt der Arbeitsplätze fortgeführt werden. Die Lohnsumme muss allerdings über 10 Jahre gerechnet 1000 Prozent der ursprünglichen Lohnsumme im Ausgangsjahr erreichen und somit parktisch konstant bleiben.
Wird ein Unternehmen vom Erben nur sieben Jahre lang gehalten, müssen noch 15 Prozent des Betriebsvermögens versteuert werden. Hier muss die Lohnsumme über sieben Jahre 650 Prozent betragen.
Die Erbschaftsteuerreform soll zum 1.01.209 in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.