Wett- und GlücksspielrechtVG Hamburg bestätigt Sportwettenmonopol |
In mehreren von den Rechtsanwälten Klemm & Partner für die Freie und Hansestadt Hamburg betreuten Eilverfahren hat das VG Hamburg mit Beschlüssen vom 13. November 2008 (u.a. Az. 4 E 1014/08) erneut bekräftigt, dass die Untersagungsverfügungen der Hamburger Glücksspielaufsicht gegen private Sportwettanbieter rechtmäßig sind. In seiner Begründung verweist das Gericht insbesondere auf seine gefestigte Rechtspechung und die bestätigenden Beschlüsse des OVG Hamburg.
Ansprechpartner: RAe Gero Tuttlewski + Dr. Ulf Hellmann -Sieg
Weitere Infos zum Wett- und Glücksspielrecht finden Sie hier ...