BAG, Urteil vom 09.12.2008 - 3 AZR 431/07 -
Anm.g durch Fachanwalt für Arbeitsrecht Nils Asmussen, Rechtsanwälte Klemm & Partner, Hamburg-Bergedorf: Das BAG hat die Angelegenheit richtig entschieden. Die Zahlung eines "Gehalts" ist an den Bestand eines Arbeitsverhältnisses geknüpft. Dadurch, dass die Lebensgefährtin die Beendigung des Arbeitsverhältnisses letztlich akzeptierte, entfiel die Grundlage für die weitere Zahlung von "Gehältern". Wäre tatsächlich von dem zwischenzeitlich verstorbenen Veräußerer der Praxis etwas anderes beabsichtigt gewesen, hätte dies in dem Kaufvertrag mit dem Erwerber ausdrücklich so festgehalten werden müssen.