OLG Koblenz: zur Prozesskostenhilfe bei Umgangkeine Mutwilligkeit eines Umgangsantrages ohne vorherige Einschaltung des Jugendamtes |
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass keine Mutwilligkeit eines Antrags auf Regelung des Umgangsrechts vorliegt, wenn vorher nicht das Jugendamt zur Vermittlung eingeschaltet wurde.
Nach dem OLG Koblenz kann bei einem Antrag auf Regelung des Umgangsrechts ohne vorherige Einschaltung des Jugendamtes Mutwilligkeit nur dann angenommen werden, wenn anzunehmen ist, dass die Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes in angemessener Zeit zum Erfolg geführt hätten.
OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2009 - 11 WF 135/09