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Aktuelle Gesetzgebung

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Aktuelle Gesetzgebung

Zulässigkeit von Kindergärten in Wohngebieten soll verbessert werden


Die Bundesregierung soll die bauplanrechtliche Zulässigkeit von Kindergärten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen in reinen Wohngebieten "effizient" verbessern.

Dies fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in einem Antrag (16/13624), der am 2. Juli 2009 im Bundestag beraten wurde. Soweit diese Einrichtungen überwiegend der Betreuung von Kindern dienen, die in den jeweiligen Gebieten wohnen, sollen diese Einrichtungen in der Baunutzungsverordnung auch in reinen Wohngebieten generell für zulässig erklärt werden, heißt es weiter. Um die Rechtsicherheit für solche Einrichtungen zu erhöhen, müssen auch die derzeit geltenden Regelungen des Lärmschutzes weiterentwickelt werden. Die von den Kinderspielplätzen und Kindergärten ausgehenden "natürlichen Geräusche" hätten unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft zu stehen. Diese sollten daher zukünftig regelmäßig nicht mehr als sogenannte schädliche Umweltauswirkungen für die Nachbarschaft bewertet werden können und damit grundsätzlich auch keine wesentlichen Beeinträchtigungen für benachbarte Grundstücke darstellen, fordern die Fraktionen.

Zu diesem Thema vgl auch OVG Hamburg, Beschluss vom 15.10.2008 - 2 Bs 171/08 - (Kita Reventlowstraße)


Hamburg, den 04.07.2009

Rechtsanwälte Klemm & Partner


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