UmweltrechtNeues Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten |
Nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuchs war es geboten, einzelne Materien des Umweltrechts neu zu regeln. Dies ist vorliegend mit dem Bundesnaturschutzgesetz geschehen. In der Gesetzesbegründung (BR-Drs. 278/09) wird außerdem auf Konsequenzen aus der Förderalismusreform hingewiesen:
"Für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestand bis zur Föderalismusreform im Jahre 2006 für den Bund lediglich eine Rahmengesetzgebungskompetenz.
Dies hatte zur Folge, dass nur eine begrenzte Einheitlichkeit des Naturschutzrechts in Deutschland gewährleistet werden konnte. Darüber hinaus war mit dieser Kompetenzlage ein erheblicher legislatorischer Aufwand verbunden.
Bei Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes wurden 16 Folgeänderungen in den Landesnaturschutzgesetzen erforderlich. Dies behinderte insbesondere auch eine zügige Umsetzung von europäischem Recht. Durch die Föderalismusreform ist es dem Bund nunmehr möglich, im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege Vollregelungen zu treffen und somit das in Bund und Ländern bestehende Naturschutzrecht wirksam zu kodifizieren. Damit wird das Naturschutzrecht insgesamt nicht nur klarer und übersichtlicher gestaltet, es wird auch dessen Anwendbar- und Vollziehbarkeit erleichtert und eine schnellere und effektivere Umsetzung des europäischen Rechts in innerstaatliches Recht ermöglicht."
Download: Gesetzestext