OLG Hamm: Zur Ausschlagung einer ErbschaftAusschlagung bei werthaltiger Erbschaft +++ Verstoß gegen die die guten Sitten bei Sozialhilfebedürftigkeit |
OLG Hamm vom 16.07.2009, I-15 Wx 85/09, 15 Wx 85/09, Leitsätze:
1. Die Ausschlagung einer werthaltigen Erbschaft, die dazu führt, dass die Sozialhilfebedürftigkeit des vorläufigen Erben fortbesteht, verstößt gegen die guten Sitten, es sei denn die Ausschlagung kann ausnahmsweise durch ein überwiegendes Interesse des Erben motiviert werden.
2. Erfolgt die Ausschlagung durch den Betreuer des Sozialhilfeempfängers, so kann diesem die nach § 1822 Nr. 2 BGB notwendige vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nicht erteilt werden.