Bundesverfassungsgericht zur elterlichen SorgeNeue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur gemeinsamen elterlichen Sorge |
Die Vorinstanz - das OLG Brandenburg - hatte der Kindesmutter die alleinige elterliche Sorge für ein gemeinsames minderjähriges Kind mit der Begründung übertragen, dies sei notwendig, um ein entsprechendes Gegengewicht gegenüber dem nach den Feststellungen des OLG sehr dominanten Kindesvater zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat in der genannten Entscheidung sehr deutlich ausgeführt, dass dies nicht der Maßstab für die alleinige Übertragung der elterlichen Sorge sein darf. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei auf ein in diesem Verfahren eingeholtes Sachverständigengutachten verwiesen, in welchem die Auffassung vertreten worden war, dass im Interesse der Kinder "der Mutter nicht das Instrument der Alleinsorge zur Lösung ihrer persönlichen Probleme der Beziehung zum ehemaligen Partner und zur Befriedigung ihres Bedürfnisses nach Abgrenzung in die Hand gegeben werden sollte". Ausdrücklich hat das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang auf die Auffassung der Sachverständigen abgestellt, im Falle einer solchen alleinigen Übertragung der elterlichen Sorge gäbe es dann für den allein sorgeberechtigten Elternteil keinen Anlass mehr für Elterngespräche und genau dies sei nicht im Interesse der gemeinsamen Kinder. |
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