38 Lebensversicherungsunternehmen haben am 4.11.2009 gemeinsam die Versorgungsausgleichskasse (VAUSK) gegründet
Die VAUSK ist eine neue kapitalgedeckte Auffanglösung für Ausgleichsansprüche auf Rentenleistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge. Mit der Gründung der VAUSK erfüllen die Lebensversicherer einen Auftrag des Gesetzgebers aus dem neuen Versorgungsausgleichsrecht, das am 01.09.2009 in Kraft getreten ist. Die VAUSK ist eine Pensionskasse in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG).
"Mit der kapitalgedeckten Versorgungsausgleichskasse hat die Versicherungswirtschaft eine gute, systemkonforme Lösung gefunden, die auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Scheidungen zugeschnitten ist", so Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung.
Das neue Versorgungsausgleichsrecht regelt bei Scheidungen, dass die Rentenansprüche der Ex-Ehepartner, die während der Ehezeit erworben wurden, je zur Hälfte geteilt werden. Das Gesetz sieht dabei in erster Linie vor, dass der ausgleichsberechtigte Partner einen eigenen neuen Vertrag beim Versorgungsträger des geschiedenen Ehepartners erhält (sogenannte interne Teilung). Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Leistungen auf einen anderen Versorgungsträger übertragen zu lassen (externe Teilung).