BAG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 8 AZR 766/08 -
Anm. durch Fachanwalt für Arbeitsrecht Nils Asmussen, Rechtsanwälte Klemm & Partner, Hamburg-Bergedorf: Das höchst interessante Urteil des BAG verdeutlicht erneut das Risiko für Arbeitgeber, als "Betriebserwerber" angesehen zu werden und zahlreiche Arbeitnehmer übernehmen und bezahlen zu müssen, wenn ein Betrieb - ohne oder lediglich mit kleinen Änderungen - "an gleicher Stelle" fortgesetzt bzw. neu eröffnet wird. Für die Annahme eines Betriebsübergangs ist es nicht erforderlich, dass der Betrieb formell vom vorhergehenden Betriebsinhaber gekauft oder überhaupt Verträge zwischen dem alten und dem neuen Inhaber abgeschlossen werden. Für Arbeitgeber empfiehlt sich dringend die Einholung anwaltlichen Rats, falls Anhaltspunkte für eine Betriebsübernahme bestehen. Ansonsten drohen katastrophale wirtschaftliche Konsequenzen, die schon zahlreiche Unternehmer in den Ruin getrieben haben.