Aktuelle RechtsprechungBGH erklärt Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen für unwirksam +++ Verhandlung über E.on Hanse-Klagen im Dezember in Bergedorf und Reinbek |
Die von dem beklagten Unternehmen verwendeten Formulierungen ("behalten sich … vor", "sind berechtigt") lassen zumindest eine Auslegung zu, nach der das Unternehmen zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet ist, nach gleichlaufenden Maßstäben zu bestimmten Zeitpunkten eine Preisanpassung nach unten vorzunehmen, wenn die Gasbezugskosten seit Vertragsschluss oder seit der letzten Preisanpassung gesunken sind. Damit hat das Unternehmen die Möglichkeit, durch die Wahl des Preisanpassungstermins erhöhten Bezugskosten umgehend, niedrigeren Bezugskosten jedoch nicht oder erst mit zeitlicher Verzögerung durch eine Preisänderung Rechnung zu tragen. Das Versorgungsunternehmen war auch nicht nach der - im Zeitpunkt der umstrittenen Preiserhöhungen noch geltenden – Regelung des § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV (jetzt: § 5 Abs. 2 GasGVV) zur Preisänderung berechtigt. Diese Vorschrift, die ein gesetzliches Preisänderungsrecht des Versorgungsunternehmens begründet, ist nur auf die Versorgung von Tarifkunden (jetzt: Grundversorgungskunden) unmittelbar anwendbar. Bei den Klägern handelt es sich aber jeweils um Sondervertragskunden, nicht um Tarifkunden. Die Voraussetzungen für eine entsprechende Anwendung der Vorschrift im Wege der Gesetzesanalogie liegen nicht vor. Auch eine entsprechende Anwendung aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung kam in dem entschiedenen Fall nicht in Betracht. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 320/07 Anm. durch Rechtsanwalt Thomas Lange, Rechtsanwälte Klemm & Partner, Hamburg-Bergedorf: Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs (BGH) stehen im Einklang mit der Rechtsprechung in Hamburg und Umgebung. Mit Urteil vom 27.10.2009 - 301 O 32/05 - hatte das Landgericht (LG) Hamburg einer Musterklage gegen E.on Hanse stattgegeben und Preisanpassungsklauseln für unwirksam erklärt. Im Dezember werden seitens E.on Hanse eingereichte Klagen vor dem Amtsgericht (AG) Hamburg-Bergedorf und dem Amtsgericht (AG) Reinbek verhandelt. |
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