In einer Reihe von Urteilen hat das OVG Schleswig die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes Schießsportzentrum Kasseedorf bestätigt. Die Anträge verschiedener Anwohner, den Bebauungsplan der Gemeinde Kasseedorf für unwirksam zu erklären, blieben damit nach über 4 Jahren Verfahrensdauer ohne Erfolg.
Bis ins Jahr 1995 hat die Bundeswehr in der Gemeinde Kasseedorf auf einer Fläche von über 12 ha eine Standortschießanlage betrieben. Mit dem angegriffenen Bebauungsplan hat die Gemeinde Kasseedorf die planungsrechtliche Grundlage für eine zivile Folgenutzung als Schießsportanlage geschaffen. Die Anlage soll vornehmlich der Ausbildung von Jägern dienen, denen zugleich die aus Gründen des Tierschutzes gebotene Möglichkeit des Übungsschießens in vielfältiger Hinsicht geboten wird. Vorhanden sein werden auch umfangreiche Trainingsmöglichkeiten für olympische Disziplinen des Schießsports. Konkret angefragt ist die Nutzung des Geländes daher beispielsweise für die Deutsche Meisterschaft der Sommerbiathleten.
Die Planungen stießen bei einigen Anwohnern aus der benachbarten Ortschaft Sibbersdorf auf wenig Gegenliebe. Den eingelegten Rechtsmitteln der Anwohner blieb der Erfolg indes versagt. Eine auch nur vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplans lehnte das OVG Schleswig ebenso ab wie einen gegen die bereits erteilte Baugenehmigung gerichteten Eilantrag auf Baustopp. Mit den nunmehr ergangenen, jeweils bis zu 53 Seiten starken Urteilen attestiert das OVG Schleswig, dass der Bebauungsplan der Gemeinde Kasseedorf den rechtlichen Anforderungen in jeder Beziehung genügt.