Bahn frei für das Schießsportzentrum KasseedorfNormenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan abgelehnt, Urteil vom 23.07.2009 ( 1 KN 11/05) |
Vollauf zufrieden mit dem Verfahrensergebnis ist auch der Landesjagdverband, ein Modellprojekt für die umweltgerechte Gestaltung und den Betrieb einer Schießanlage könne nun endlich verwirklicht werden. Eine Revision hat das OVG Schleswig nicht zugelassen. Allein hiergegen kann vonseiten der Anwohner noch Beschwerde eingelegt werden. Nach Ansicht von dem Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Ulf Hellmann-Sieg (Kanzlei Klemm & Partner, Hamburg), der die Gemeinde als auch den Trägerverein in den gerichtlichen Verfahren vertritt, hat eine solche Beschwerde kaum Aussicht auf Erfolg: „Die Urteile stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und sind durchweg sorgfältig begründet.“ Quelle: Pressemitteilung des Schießsportzentrums Kasseedorf e.V. |
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