Änderung der Erbschaftsteuer zum 1.01.2010Geschwister, Nichten und Neffen zahlen ab dem 1.01.2010 weniger Erbschaftsteuer |
Zum 1.01.2010 ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten, das eine Entlastung für engere Familienangehörige bringt. Die Steuersätze der Steuerklasse II sind deutlich reduziert worden. Personen der Steuerklasse II sind Eltern und Groeßeltern bei Schenkungen; die Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder und Schwiegereltern, Stiefeltern und der geschiedene Ehegatte.
Die folgende Tabelle zeigt die Höhe des Steuersatzes in Prozent je Steuerklasse, abhängig von dem Wert des Erbes auf Basis der Erbschaftsteuer 2009 und im Hinblick auf die Steuerklasse II ab dem Jahr 2010. Ab dem Jahr 2010 gelten in der Steuerklasse II geringere Steuersätze:
| Wert bis € | Steuerkl. I | Steuerkl.II 1.01.2010 | Steuerkl.II (2009) |
Steuerkl.III |
| 75.000 | 7 | 15 | 30 | 30 |
| 300.000 | 11 | 20 | 30 | 30 |
| 600.000 | 15 | 25 | 30 | 30 |
| 6.000.000 | 19 | 30 | 30 | 30 |
| 13.000.000 | 23 | 35 | 50 | 50 |
| 26.000.000 | 27 | 40 | 50 | 50 |
| über 26.000.000 | 30 | 43 | 50 | 50 |
Die Steuerschuld entsteht am Tag der wirtschaftlichen Bereicherung (Todestag des Erblassers bzw. Tag der Schenkung). Spätere Ereignisse verändern nicht die Höhe des Vermögens für die ErbSt.
Beispiel: Vererbte Aktien steigen nach dem Todestag des Erblassers im Kurs. Es gilt der Kurs am Todestag.
Der Freibetrag bleibt bei Steuerklasse II bei 20.000,00 €.