Änderung der Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2010OLG Düsseldorf passt die Düsseldorfer Tabelle den geänderten Kinderfreibeträgen an. |
Die "Düsseldorfer Tabelle" ist ein von den Familiensenaten des OLG Düsseldorf schon vor vielen Jahren entwickeltes Regelwerk, welches sich an der Entwicklung der Lebenshaltunsgkosten allgemein und insbesondere dieser Entwicklung bei minderjährigen Kindern orientiert.
Die Düsseldorfer Tabelle ist zwar kein Gesetz, sondern im rechtlichen Sinne nur eine Richtlinie zur Orientierung. Sie ist jedoch - machmal mit geringfügigen Abwandlungen - in den Leitlinien der Oberlandesgerichte übernommen worden und insoweit von erheblicher praktischer Bedeutung.
Die jetzt aktualisierte Düsseldorfer Tabelle gilt für die Zeit ab 01.01.2010.