Neues BGH-Urteil zu GaspreisenKein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer Preisanpassungsklausel |
Dem beklagten Unternehmen ist auch, anders als das Berufungsgericht gemeint hat, nicht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ein Preisänderungsrecht zuzubilligen. Eine ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt nur dann in Betracht, wenn die entstehende Regelungslücke zu einem Ergebnis führt, das den beiderseitigen Interessen nicht mehr in vertretbarer Weise Rechnung trägt, sondern das Vertragsgefüge einseitig zugunsten des Kunden verschiebt. Das ist angesichts der für das Versorgungsunternehmen bestehenden Kündigungsmöglichkeiten nicht der Fall. Urteil vom 13. Januar 2010 – VIII ZR 81/08 Anm. durch Rechtsanwalt Thomas Lange, Rechtsanwälte Klemm & Partner, Hamburg-Bergedorf: Der BGH betont nochmals, dass der Gasversorger bei unwirksamen Preisanpassungsklauseln regelmäßig auch nicht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung die gewünschten Preiserhöhungen erreichen kann. Zuletzt hatte auch das AG Hamburg-Bergedorf mit Urteil vom 22.12.2009 - 410C C 119/09 - eine Klage der E.ON Hanse Vertriebs GmbH auf Zahlung höherer Gaspreise abgewiesen und im Einklang mit dem BGH einer solchen Auslegung eine Absage erteilt. |
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Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs