Zillmerung von VersicherungsbeiträgenBAG, Urteil vom 15. September 2009 - 3 AZR 17/09 - |
BAG, Urteil vom 15. September 2009 - 3 AZR 17/09 - Anm. durch Fachanwalt für Arbeitsrecht Nils Asmussen, Rechtsanwälte Klemm & Partner, Hamburg-Bergedorf: Der beklagte Arbeitgeber ist in diesem Fall "noch einmal davon gekommen". Das BAG hat die Klage (nur) abgewiesen, weil der Kläger etwas Falsches eingeklagt hatte. Der Kläger hätte nicht die (Nach-) Zahlung des "einbehaltenen" - bzw. auf den Versicherungsvertrag eingezahlten - Arbeitsentgelts verlangen sollen, sondern eine höhere betriebliche Altersversorgung. Das BAG hat deutlich gemacht, dass ein solcher Anspruch begründet gewesen wäre, aber nicht Gegenstand des Rechtsstreits war. Dieses Urteil muss Anlass für alle Arbeitgeber sein, mit sofortiger Wirkung sämtliche Arbeitnehmer, zu deren Gunsten im Wege der Entgeltumwandlung Direktversicherungen bei externen Versicherungen abgeschlossen werden sollen, zutreffend und umfassend über die Folgen der Zillmerung von Versicherungsbeiträgen hinzuweisen. Noch weitergehend sollten sich die Arbeitgeber bestätigen lassen, dass die Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer gewünscht wird und ihm bekannt ist, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Rückkaufswert der Versicherung niedriger liegen könnte als die Summe der eingezahlten Versicherungsbeiträge. Andernfalls riskieren die Arbeitgeber, vom - nicht ausreichend informierten - Arbeitnehmer auf Schadensersatz und/oder auf Ergänzung der betrieblichen Altersversorgung in Anspruch genommen zu werden. |
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![]() | Rechtsanwalt Nils Asmussen, LL.M. (University of London) |
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