Pflichtteilsrestanspruch / Zusatzpflichtteil |
Der Pflichtteilsrestanspruch oder Zusatzpflichtteil ist eine Geldforderung, die die Pflichtteilsberechtigten (Eltern, Ehegatten und Abkömmlinge) geltend machen können, wenn sie vom Erblasser zwar als Miterben eingesetzt worden sind, aber ihnen weniger als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zugewendet worden ist. Insoweit handelt es sich nicht um einen wirklichen Pflichtteilsanspruch, da dem Berechtigten durch den Erblasser aufgrund seiner Verfügung von Todes wegen etwas zugewandt wurde. Der Pflichtteilsrestanspruch ist die Differenz zwischen dem zugewendeten Erbteil und dem vollem Pflichtteil. Nimmt der Erbe seinen geringeren Erbteil an, zu dem er eingesetzt wurde, hat er zusätzlich den Pflichtteilsrestanspruch, über den er die Auffüllung bis zur Höhe seines Pflichtteilsanspruchs erhält. Zur Verdeutlichung folgendes Beispiel: Der Witwer W hat seine drei Kinder A, B und C zu Erben in seinem Testament berufen, und zwar A zu 3/4 und B und C je zu 1/8. Der Pflichtteilsanspruch von B und C betrüge 1/6, da bei gesetzlicher Erbfolge die Kinder jeder zu 1/3 erben würde und der Pflichtteilsanspruch immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Nun gewährt das Gesetz B und C einen Pflichtteilsrestanspruch gegen den begünstigten Miterben A in Höhe der Differenz zwischen dem Pflichtteilteil (1/6) und dem zugewendeten Erbteil (1/8). Die Differenz beträgt 1/24, sodass B und C einen Anspruch auf Auszahlung des Wertes von 1/24 der Erbschaft haben. |
| [ 1 2 Weiter] |
![]() | Rechtsanwalt Rainer Klemm |
![]() | Rechtsanwältin Ilka Wedemeyer |
![]() | Rechtsanwalt Markus Wiegmann |