Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat in ihrer Sitzung am 22. und 23.11.2004 die Einführung sechs neuer Fachanwaltschaften beschlossen. Spezialisierte Rechtsanwälte können seit dem 1.07.2005 die neue Fachanwaltsbezeichnung führen.
Künftig kann sich der einen spezialisierten Rechtsanwalt Suchende ferner u.a. an den
Fachanwalt für Erbrecht
wenden.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Anwälte aus dem Bereich Erbrecht zur Verfügung.