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Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

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Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

Neue Möglichkeit, die amtlichen Anträge zu Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe herunterzuladen.


Gerade im Familienrecht besteht sehr häufig die Notwendigkeit, bei unvermeidbaren gerichtlichen Verfahren einschließlich dem Ehescheidungsverfahren die persönlichen Anwalts- und Gerichtskosten durch die Beantragung finanzieller staatlicher Hilfe zu senken. Nach der Einführung des FamFG wurde die früher dafür geltende Bezeichnung von Prozesskostenhilfe in Verfahrenskostenhilfe geändert.


Wichtig ist, dass diese Hilfen nur im Falle gerichtlicher Verfahren möglich sind. Außergerichtlich anfallende Kosten, insbesondere Anwaltskosten sind davon also nicht umfasst. Eine Ausnahme gilt wiederum dann, wenn solche außergerichtlichen Streitgegenstände bei einer Einigung bei Gericht mit einbezogen werden und dafür gesondert Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde.


Inzwischen kann das hierzu auszufüllende und mit Belegen zu versehende amtliche Formular als Link aus dem Internet geladen werden:


VKH-Antrag


 



Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Anwälte aus dem Bereich Familienrecht zur Verfügung.

Hamburg, den 27.05.2011

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