Unterhalt für pflegebedürftige MutterVerfassungsbeschwerde erfolgreich, Urteil vom 7. Juni 2005 - 1 BvR 1508/96 - |
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 46/2005 vom 7. Juni 2005 Dazu Urteil vom 7. Juni 2005 - 1 BvR 1508/96 - Die Verfassungsbeschwerde (Vb) der Beschwerdeführerin (Bf), die aus übergegangenem Recht vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhalt für ihre pflegebedürftige Mutter herangezogen worden ist, war erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hob das Urteil des Landgerichts (LG) Duisburg auf, da es die Bf in ihrer von Art. 2 Abs. 1 GG geschützten finanziellen Dispositionsfreiheit verletzt. Die Sache wurde an das LG zurückverwiesen. Wegen des zu Grunde liegenden Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung Nr. 10/2005 vom 28. Januar 2005 verwiesen. Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde: Die der Bf vom LG auferlegte Verpflichtung zur Annahme eines zinslosen Darlehens und zur Bewilligung einer Grundschuld auf ihren Miteigentumsanteil entbehrt jeder Rechtsgrundlage und steht in krassem Widerspruch zu allen zur Anwendung gebrachten Normen. Das Gericht hat sich mit seiner Entscheidung der Bindung an Gesetz und Recht entzogen und damit die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit der Bf in nicht mehr durch die verfassungsmäßige Ordnung legitimierter Weise beschränkt. 1. Die Leistungsfähigkeit der Bf ist - auch nach Auffassung des LG - erst mit dem Darlehensangebot des Sozialhilfe- trägers, also nach dem Tod ihrer Mutter, entstanden. Damit hat das Gericht einen Unterhaltsanspruch für einen vergangenen Zeitraum mit einer Leistungsfähigkeit der Bf |
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Quelle: Bundesverfassungsgericht,Pressemitteilung Nr. 46/2005 vom 7. Juni 2005![]() | Rechtsanwalt Jürgen Bandelow |
![]() | Rechtsanwältin Ilka Wedemeyer |