Die vorgesehene Gleichbehandlung aller Kita-Träger - also auch gewerblicher Betreiber - wird vom Bundesrat abgelehnt. Es sei wie bisher den Ländern zu überlassen, ob sie sich für eine öffentliche Finanzierung privater Träger entscheiden. Zudem wendet sich der Bundesrat dagegen, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht mehr die örtlichen und überörtlichen Träger sein sollen, sondern die durch Landesrecht bestimmten Stellen.
Der Bundesrat setzt sich außerdem für eine stärkere Begünstigung von Tagespflegepersonal ein und regt an, entsprechende Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren vorzunehmen. Unter anderem wünscht er beitragsrechtliche Erleichterungen und die Möglichkeit einer Familienversicherung.
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