Aktuelle Rechtsprechung zum neuen UnterhaltsrechtSeit dem 01.01.2008 gilt das neue Unterhaltsrecht, welches in vielen Bereichen vor allem zum nachehelichen Unterhalt wichtige Änderungen brachte. |
Weitere Kriterien: Völlige Entflechtung der Lebensverhältnisse nach der Scheidung; eher einfache Lebensverhältnisse der Frau vor der Eheschließung. "Insbesondere die Neuheirat und die zwei kleinen Kinder gebieten aus Sicht des Berufungsgerichts die Befristung und lassen eine Reduzierung des Unterhaltsanspruchs auf den angemessenen Bedarf oder eine Begrenzung zur Höhe als nicht ausreichend erscheinen“. Bei der Prüfung der Vertrauensschutzgesichtspunkte ist maßgebend "die zeitliche Dauer der bestehenden Unterhaltsverpflichtung sowie die daraus resultierende Einstellung der persönlichen Lebensverhältnisse auf einen dauerhaften Bezug des geregelten Unterhalts". Hier prüft das OLG im Lichte des Vertrauensgrundsatzes zugunsten der Frau die Tatsache, dass schon sehr lange Unterhalt gezahlt wurde, verwirft diesen Gesichtspunkt aber dann wegen der dauernden Prozesse der Parteien miteinander um den Unterhalt und deshalb, weil der Beruf des Mannes stark schwankende Einkünfte mit sich bringt. Ohne weitere Begründung und offenbar "nach Gefühl" wurde dann der Vertrauensgrundsatz für einen Zeitraum von noch 11 Monaten im Jahre 2008 zugestanden und damit im Ergebnis für 10 Jahre nach der Scheidung und dabei darauf abgestellt, „dass der Einstellungsantrag schon aus Januar 2008 datiert und die Klägerin daher seit Eintritt der Form in gesteigerte Maße mit einer Begrenzung oder Befristung ihres Unterhaltsanspruchs rechnen muss". |
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![]() | Rechtsanwalt Jürgen Bandelow |
![]() | Rechtsanwältin Ilka Wedemeyer |