Aktuelle Rechtsprechung zum neuen UnterhaltsrechtSeit dem 01.01.2008 gilt das neue Unterhaltsrecht, welches in vielen Bereichen vor allem zum nachehelichen Unterhalt wichtige Änderungen brachte. |
Betont wird in der Entscheidung noch, dass die Darlegungs – und Beweislast für die Tatsachen, die Grundlage für eine Beschränkung nach § 1578 b BGB sein sollten, der Unterhaltsverpflichtete trägt, indes der Berechtigte die Umstände darzulegen und ggf. zu beweisen hat, die für seine Bedürftigkeit ursächlich sind, z.B. der Verlust der Arbeitsstelle während der Ehezeit oder das Nichtfinden einer angemessenen Erwerbstätigkeit. 3.) OLG Nürnberg Urteil vom 28.01.2008 - Ehedauer von über 20 Jahren. Begrenzung der Höhe nach auf den angemessenen Bedarf auch nach 27-jähriger Ehe möglich, wenn ehebedingte Nachteile nicht entstanden sind. Die Höhe des angemessenen Bedarfs orientiert sich dann am Einkommen des Unterhaltsberechtigten vor der Ehe oder dem Einkommen, dass er ohne die Ehe gehabt hätte. |
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![]() | Rechtsanwalt Jürgen Bandelow |
![]() | Rechtsanwältin Ilka Wedemeyer |