Aktuelle Rechtsprechung zum neuen UnterhaltsrechtSeit dem 01.01.2008 gilt das neue Unterhaltsrecht, welches in vielen Bereichen vor allem zum nachehelichen Unterhalt wichtige Änderungen brachte. |
Die Frau hat zwei - inzwischen seit langem volljährige - gemeinsame Kinder erzogen. Der Einstellungsantrag wurde im Wesentlichen auf das Fehlen ehebedingter Nachteile gestützt, da solche Nachteile bereits im Versorgungsausgleichs ausgeglichen sind. 6.) AG Ahrensburg Juni 2008 Entscheidung im Verbund Begrenzung bis 30.08.2012, also auf gut 4 Jahre 27 jährige Ehe, Ehefrau 54 Jahre, Ehemann 53 Jahre, 2 Kinder erzogen, seit 19 Jahren selbstständige Kosmetikerin mit kaum Einkommen, gelernte Drogistin, lt. Gutachter reale Beschäftigungschance gegeben, Beruf Drogistin gibt es nicht mehr, Vollzeittätigkeit möglich. Das Gericht hat die Ehefrau mit einer möglichen Vollzeittätigkeit fingiert (vermutlich mit ca. 1.300 EUR brutto monatlich) und den nachehelichen Unterhalt mit Urteil v. 16.06.2008 bis 30.08.2012 begrenzt. 7.) OLG Schleswig Beschluss vom 21.05.2008 zur Darlegungs- und Beweislast bei § 1570 BGB: Kindesmutter trägt bei Betreuung auch von mehreren Kindern, die älter als 3 Jahre sind (in dem Fall 12 Jahre und 8 Jahre) die Darlegung- und Beweislast dafür, dass ein Betreuungsunterhaltsanspruch fortbesteht, weil ihr die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist. Beim Alter dieser Kinder sind weitere Angaben zu machen, zu schulischen Betreuungsmöglichkeiten am Nachmittag auch im Rahmen einer betreuten Ganztagsschule oder in der Schule angebotenen Arbeitsgemeinschaften. Ferner ist darzulegen und zu beweisen, wie lange die Ehe gedauert hat, die Erwerbstätigkeit während der Ehezeit von den Eheleuten geregelt war und wie die Kinderbetreuung in dieser Zeit gestaltet wurde. Außerdem muss der betreuende Ehegatte seinen Ausbildungsstand, seine bisherige Erwerbstätigkeit, seine Erwerbsbemühungen und seine Bemühungen um eine Weiterbildung bzw. Umschulung darstellen. |
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![]() | Rechtsanwalt Jürgen Bandelow |
![]() | Rechtsanwältin Ilka Wedemeyer |