Es kann nun als endgültig geklärt angesehen werden, dass in Formularverträgen zwar keine Verpflichtung der Mieter vereinbart werden kann, die Wohnung während des Mietverhältnisses in neutralen Farbtönen zu halten, dass eine solche Vereinbarung aber bezogen auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung durchaus zulässig ist. Darauf sollte bei der Vertragsgestaltung geachtet werden, denn im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion von Vertragsklauseln. Sprich: Ist die Klausel zu einem Teil - hier bezogen auf die farbliche Gestaltung während der Mietzeit - unwirksam, gilt sie insgesamt nicht. Sie kann nicht mit einem Teil, der isoliert wirksam hätte vereinbart werden können - hier: Verpflichtung zur Rückgabe in neutralen Farbtönen - aufrecht erhalten werden.
|