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Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes geplant

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Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes geplant

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Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes geplant

Senat beschließt Konkretisierungen im Sondernutzungsrecht


Der Hamburger Senat hat eine Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) beschlossen und einen entsprechende Gesetzesvorlage an die Bürgerschaft weitergeleitet. 

Die Änderungen des HWG betreffen einzelne Vorschriften, die in der Vergangenheit häufig zu Auslegungs- und Anwendungsproblemen geführt haben. Insbesondere betrifft das Regelungen zur Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen.

Bislang nannte das Wegegesetz selbst keine Kriterien, die bei Nutzung durch z.B. Außengastronomie, Baustelleneinrichtungen oder zur Werbung zu beachten sind. Künftig werden im Genehmigungsverfahren neben der Verkehrssicherheit, dem Verkehrsfluss und den Nutzungsmöglichkeiten durch die Allgemeinheit auch die Erhaltung der Straßen, Auswirkungen auf die Umwelt, städtebauliche Belange und die Erzielung öffentlicher Einnahmen durch die Wegenutzung eine Rolle spielen.

Die Änderungen betreffen Fälle, die in der Praxis zu Problemen geführt haben, beziehungsweise in Folge von anderen Rechtsänderungen notwendig geworden sind. Sie führen damit zu mehr Klarheit und Effizienz im Interesse aller Beteiligten.

Die Bürgerschaft muss den Änderungen noch zustimmen. Sie berät derzeit außerdem darüber, beim Senat eine weitere Überarbeitung des Wegegesetzes einzufordern. Dies betrifft Anforderungen an einen ökologischen Wegebau bei der endgültigen Herstellung von Straßen sowie das Verfahren zur Beteiligung der Anlieger.

Infos zu der letzten Änderung des HWG finden Sie hier ...

Zurück zum Straßen- und Wegerecht geht es hier ...



Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Anwälte aus den Bereichen Verwaltungsrecht und Öffentliches Baurecht zur Verfügung.

Hamburg, den 11.12.2008

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