Erschließungsvertrag mit kommunalem Unternehmen zulässigVGH Mannheim, Urteil vom 23.10.2009 - 2 S 424/08 - |
Die geltend gemachten Erschließungskosten seien der Höhe nach angemessen. Insbesondere sei es zulässig, die Kosten der Erschließung des gesamten Bebauungsplangebiets allein auf die Grundstückseigentümer im Neubaugebiet zu verteilen und die bei Abschluss des Erschließungsvertrags bereits bebauten Grundstücke nicht heranzuziehen. Die Kostenbelastung der Eigentümer sei im Verhältnis zum Wertzuwachs, den ihre Grundstücke durch die Erschließung erfahren hätten, nicht unangemessen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. VGH Mannheim, Urteil vom 23.10.2009 - 2 S 424/08 - |
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