Raumordnungspläne bezwecken unter der Leitvorstellung der nachhaltigen Raumentwicklung auf einer überörtlichen Ebene die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums. Sie enthalten für die Gemeinden verbindliche Vorgaben, die im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten sind. Die Zielvorstellungen einer überörtlichen Planung kollidieren dabei notwendigerweise nicht selten mit den Entwicklungsvorstellungen einzelner Gemeinden, was für diese die Frage nach einem effektiven Rechtsschutz aufwirft.
Aktuelles Beispiel ist der Landesentwicklungsplan (LEP) Schleswig-Holstein 2009, der den Landesraumordnungsplan 1998 (LROPl 1998) ersetzen soll, und dessen Entwurf derzeit kontrovers diskutiert wird. Während die Regierungsparteien die insbesondere in den Bereichen Wohnungsbau und Gewerbeansiedlung angestrebte Liberalisierung des derzeit geltenden Landesraumordnungsplans als Stärkung der kommunalen Kompetenzen und der Selbstverwaltung betrachten (vgl. LT-Drs. 17/400), befürchten Kritiker hierin die Grundlagen für eine erhebliche Schwächung der größeren Städte und eine weitgehend ungeordnete Raumentwicklung. So könnten beispielsweise Mittelzentren zulasten der Oberzentren verstärkt Gewerbe ansiedeln und eine Speckgürtel-Problematik entstehen lassen oder verschärfen (vgl. zu der Debatte etwa den unter shz.de veröffentlichten Artikel "Bluten Schleswig-Holsteins Städte aus?" vom 17.03.2010)