Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden ist in Hamburg nach wie vor ein Dauerthema. Ca. 40 % unseres Energieverbrauchs gehen zu Lasten der Gebäudesubstanz. Neben dem klimapolitischen Ansatz bedeutet die Wärmedämmung für den einzelnen Immobilieneigentümer regelmäßig auch eine beachtliche Ersparnis bei den Heizkosten. Die Vorteile der Außendämmung gegenüber der Innendämmung liegen dabei auf der Hand: kein Verlust an Wohnraum, geringere Schimmelgefahr und kaum Belästigungen für die Bewohner während der Bauphase. Soweit so einfach.
Ein Großteil der Gebäudesanierungen scheitert jedoch im innerstädtischen Bereich an rechtlichen Schwierigkeiten. Viele Altbauten in geschlossener Bauweise wurden so errichtet, dass sich die Außenwände unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück befinden, ohne dass der Nachbar seinerseits überhaupt oder in voller Höhe angebaut hat. Diese Grenzwände dürfen nachträglich nicht ohne Zustimmung des Nachbarn gedämmt werden, da die Dämmung regelmäßig 15 – 20 cm in den Luftraum des Nachbarn ragen und damit dessen Grundeigentum beeinträchtigen würde. Diese Zustimmung wird in der Praxis häufig verweigert, weil sich der Grundeigentümer nicht auf die regelmäßig überzogenen finanziellen Forderungen des Nachbarn einlassen will.