Gefahr des Einsturzes von Gebäuden und sonstigen Bauwerken
Vertiefen und Erhöhen von Grundstücken
Bauten an, auf und jenseits der Grundstücksgrenze (Überbau; Grenzwand; Nachbarwand/ Kommunmauer)
Notwegerecht (Notwegerente); Notleitungsrecht (Notleitungsrente)
Grenzabstände für Gebäude und Gebäudeteile
Einfriedigung von Grundstücken (Einfriedigungspflichten; Beschaffenheit der Einfriedigung; Unterhaltungskosten etc.)
Fensterrecht (unter welchen Voraussetzungen dürfen Fenster zur Nachbargrenze hin angelegt werden?)/ Lichtrecht (wie werden vorhandene Fenster durch Eingriffe des Nachbarn geschützt?)
Recht der Grundstücksgrenze (Grenzstreitigkeiten; Grenzabmarkung; Grenzverwirrung; gemeinsame Nutzung und Unterhaltung von gemeinschaftlichen Grenzeinrichtungen, wie Grundstückszufahrten, Hofzufahrten, Gräben, Mauern oder sonstige, Einfriedigungen; Grenzbaum)
Höherführen und Befestigen von Schornsteinen, Lüftungsleitungen und Antennenanlagen
Recht zum Betreten des Nachbargrundstücks (Hammerschlags- und Leiterrecht); Recht zur Benutzung des Nachbargrundstücks für Baustelenverkehr und Baustelleneinrichtungen
Recht der Dachtraufe (Traufrecht)
Wild abfließendes Wasser/ Ableiten von Regenwasser
Allgemeine Rechte und Pflichten im nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis
Fortbestand altrechtlicher Grunddienstbarkeiten (Servituten, Gerechtigkeiten, Villenklauseln, ATAG-Klauseln, Hochkamp-Klauseln)
Verhältnis zum öffentlichen Grund (öffentliches Wegenachbarrecht)
Überhang von Ästem; Überwuchs von Wurzeln; Baumhöhe; Grenzabstand von Pflanzen; Verhältnis zu den öffentlichrechtlichen Baumschutzregelungen (in Hamburg: Baumschutzverordnung)/ Naturschutzrecht)
Als Annex zu unserer anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen der Realisierung von Bauvorhaben bzw. bei der Abwehr von Bauvorhaben sind wir immer wieder mit nachbarrechtlichen Fragestellungen befasst. |