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Gestaltungsleitfaden Bauen in den Vier- und Marschlanden

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Bauen in den Vier- und Marschlanden

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Bauen in den Vier- und Marschlanden

Bezirksamt veröffentlicht Gestaltungsleitfaden


In dem aktuell vorgelegten  Gestaltungsleitfaden Bauen in den Vier- und Marschlanden (6/2006) gibt das Bezirksamt Hamburg-Bergedorf Anregungen und Empfehlungen zur positiven Gestaltung von Gebäuden. Adressat sind die am Bau beteiligten Personen.

Die im Leitfaden behandelten Fragen berühren das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht sowie das Denkmalschutzrecht. 



Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Anwälte aus den Bereichen Baurecht, Immobilienrecht und Öffentliches Baurecht zur Verfügung.

Hamburg, den 27.12.2006

Rechtsanwälte Klemm & Partner


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