Zwar ist nicht zu verkennen, dass sich das Flurstück ... unmittelbar zwischen dem mit einem Wohnhaus bebauten und gärtnerisch gestalteten Grundstück ... 4 und dem in seiner Schutzwürdigkeit durch die Abgrabung sowie auch durch Bebauungsreste beeinträchtigten Flurstück ... befindet. Gleichwohl hat es keine eine Schutzwürdigkeit ausschließende Mittellage, wie sie für das Grundstück Herdenpfad 9 kennzeichnend ist (OVG Hamburg, Urteil vom 26.2.1998, NordÖR 1998, 443 ff., Juris Rn. 43 ff.) . Zum einen weist das Flurstück ... keine nachhaltigen Bezüge zum bebauten Grundstück ... 4 auf. Weder rechnet es diesem topographisch noch eigentumsrechtlich zu, noch wurde es durch dieses Grundstück mitgenutzt, wie es überhaupt im Wesentlichen naturbelassen blieb. Auch wenn allein der Zuschnitt der Flurstücke ... und ... dafür spricht, dass hinsichtlich dieser in früherer Zeit eine Wohnbebauung als möglich erwogen wurde, so haben sie doch keine Baulandqualität, wie in mehreren im Tatbestand zitierten Gerichtsentscheidungen rechtskräftig festgestellt worden ist. Zum anderen hat das Flurstück ... in erheblichem Umfang des unmittelbare Anbindung an das restliche Naturschutzgebiet, da auch das südlich angrenzende Flurstück ... schutzwürdig ist und deshalb ebenfalls in das Naturschutzgebiet einbezogen wurde. Die dortige Abgrabung gibt zwar nicht den ursprünglichen Zustand der Landschaft wieder, zerstört das Landschaftsbild aber gleichwohl nicht nennenswert. Überhaupt stehen gewisse Veränderungen durch Menschenhand einer Unterschutzstellung eines Gebietes nicht entgegen (vgl. Gassner/Bendomir-Kahlo/Schmidt-Räntsch, BNatschG, 2. Aufl. 2003, § 23 Rn. 5). Auch die vorhandene Bebauung stand einer Unterschutzstellung nicht entgegen, da sie nur einen kleinen Teil des Grundstücks betraf, zudem seit langem nicht mehr genutzt und bereits damals stark verfallen war. Auch können die Reste unschwer aus dem Gelände entfernt werden. Sowohl von der Topografie als auch von der Bebauung muss die streitbefangene Fläche deshalb, anders als das Grundstück Herdenpfad 9, nicht der bebauten Enklave zugerechnet werden, sondern ist Teil der diese umgebenden naturbelassenen Landschaft.
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