Nachbarschutz gegen Kindertagesstätte im Wohngebiet (Reventlowstraße), Teil 1OVG Hamburg, Beschluss vom 15.10.2008 - 2 Bs 171/08 - |
Wie sich aus differenzierteren Angaben in den dem Beschwerdegericht gegenwärtig zur Verfügung stehenden Unterlagen ergibt, standen im Jahre 1999 – vor Einführung eines veränderten Versorgungssystems im Jahre 2003 - 48.480 Plätze in 734 Einrichtungen zur Verfügung (Bürgerschafts-Drs. 16/5609, Anlage 3), d.h. im Durchschnitt 66,05 Plätze pro Einrichtung. Von diesen befanden sich allerdings 20.329 Plätze in 163 Einrichtungen der sog. Vereinigung für Kindertagesstätten (Durchschnitt pro Einrichtung hier 124,18 Plätze). Ohne diese Einrichtungen, die lediglich 22 v.H. der Gesamtzahl der Einrichtungen umfassten, belief sich die Durchschnittsgröße in den verbleibenden 571 Einrichtungen aller anderen Träger mit 28.151 Plätzen auf durchschnittlich lediglich 49,3 Plätze. Dabei sind in diesen Zahlen auch vergleichbar große Kindertagesstätten einzelner anderer Träger enthalten. Die vorgesehene Größe von 60 Plätzen für die Einrichtung des Beigeladenen liegt nicht unwesentlich über diesem Durchschnitt, obwohl auch hierbei noch unterschiedliche Gebietsausweisungen unberücksichtigt bleiben. Dass sich die allgemeine Größenstruktur der Kindertageseinrichtungen seither durchgängig deutlich verändert hat, ist gegenwärtig nicht ersichtlich. Nach den Angaben der Antragsgegnerin gegenüber der Hamburgischen Bürgerschaft gab es zum 26. März 2008 nunmehr 882 Einrichtungen und bestanden im Jahresschnitt 2007 insgesamt 59.069 Betreuungsplätze. Im Jahresschnitt 2007 lag der Durchschnitt pro Einrichtung danach weiterhin bei ca. 67 Plätzen (Bürgerschafts-Drs. 19/22, S. 2); die abweichende Durchschnittszahl, wie sie in diesem Verfahren genannt wurde, ist damit nur schwer zu vereinbaren. Auch in den ergänzenden vagen Angaben der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz im Schreiben vom 7. Oktober 2008 an den Beigeladenen ist im Übrigen davon die Rede, dass in 200 Einrichtungen jeweils 100 bis 200 Kinder und in 25 Einrichtungen jeweils 200 bis 270 Kinder betreut werden. Bereits auf der Basis der beiden genannten Mindestkapazitäten ergibt sich hieraus für 225 Einrichtungen eine Kapazität von 25.000 Betreuungsplätzen, die aber tatsächlich in einem unbekannten Umfang darüber liegt. Damit dürfte die Durchschnittsgröße der verbleibenden ca. 655 Einrichtungen (weiterhin) unter 50 Plätze pro Einrichtung betragen. |
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