BMF-Schreiben vom 3. Februar 2004 - IV A 4 - S 1928 - 18/04 -, BStBl. I S. 225; Gesetz vom 23. Dezember 2003
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Bei dem Fragen-Antworten-Katalog handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des StraBEG. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt jeweils dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.
Nähere Informationen befinden sich auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums (Link unten).
Wir beraten zu allen Fragen im Zusammenhang mit der strafbefreienden Erklärung und auch zu alternativen Handlungsmöglichkeiten. Wer über eine strafbefreiende Erklärung nachdenkt, sollte seine Entscheidungsfindung zügig voranbringen. Die Erklärung kann zwar noch bis Ende März 2005 abgegeben werden. Ab dem 01.01.2005 erhöht sich jedoch der an das Finanzamt zu zahlende Betrag deutlich.