Hohe Anforderungen für den Vollzug einer GewerbeuntersagungVG Hamburg, Beschluss vom 21.1.2010 - 4 E 3470/09 - |
Ebenso positiv sieht die Entwicklung der Rückstände des Antragstellers gegenüber der ... aus. Am 17.11.2009 teilte die ... der Antragsgegnerin mit, dass der Antragsteller zwar am 11.11.2009 eine Teilzahlung von 7.500,- EUR geleistet habe und dass seine Rückstände nunmehr noch 19.155,82 EUR betrügen. Seinen laufenden Beitragsverpflichtungen komme er in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber von sieben Beschäftigten seit September 2009 jedoch nicht nach. Am 15.1.2010 berichtete die ... demgegenüber, dass dem Antragsteller am 28.12.2009 eine Stundung der rückständigen Beiträge mit Monatsraten in Höhe von 1000,- EUR gewährt worden sei. Diese Raten seien bisher bezahlt worden und würden zukünftig im Lastschriftverfahren eingezogen werden. Darüber hinaus seien bereits im November Sondertilgungen in Höhe von insgesamt 11.000,- EUR erfolgt. Seinen laufenden Beitragsverpflichtungen komme der Antragsteller seit November 2009 nach; zukünftig würden laufende Beiträge im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Außenstände in Höhe von 394,81 EUR gegenüber der ... konnte der Antragsteller vollständig ausgleichen, wie die ... am 30.12.2009 mitgeteilt hat. Auch gegenüber der ... hat der Antragsteller seinen Rückstand von bisher 719,98 EUR vor Erlass des Untersagungsbescheides auf 20,27 EUR reduziert, wie die ... telefonisch mitteilte. |
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