Autobahnbau: Träger der Straßenbaulast trägt die Kosten der KampfmittelsondierungOVG Lüneburg, Urteil vom 9.10.2008 - 12 LC 386/06 |
Das Verwaltungsgericht gab der Klage unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag statt und führte zur Begründung aus: Die Klägerinnen hätten eine Aufgabe der Straßenbauverwaltung wahrgenommen, welche deshalb auch kostentragungspflichtig sei. Der allgemeine Grundsatz, dass für Gefahrerforschungsmaßnahmen die Gefahrenabwehrbehörde zuständig sei, finde keine Anwendung, wenn - wie hier - ein Träger öffentlicher Verwaltung im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgabenerfüllung tätig werde. Im Bereich des Bundesfernstraßenwesens hätten die Träger der Straßenbaulast und die Straßenbaubehörden dafür einzustehen, dass die Bauten allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügten. Das schließe Bodenuntersuchungen und auch eine spezifische Kampfmittelsondierung sowie die Pflicht zur Kostentragung ein, wenn aufgrund der Auswertung von Luftbildaufnahmen der konkrete Verdacht bestehe, dass im geplanten Trassenbereich Bombenblindgänger vorhanden seien und die Aufklärung wegen der beabsichtigten Baumaßnahmen erforderlich sei. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Berufung aus den im Kern zutreffenden Gründen des erstinstanzlichen Urteils zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. |
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Quelle: Pressemeldung OVG Lüneburg vom 13.10.2008![]() | Rechtsanwalt Dr. Ulf Hellmann-Sieg |
![]() | Rechtsanwalt Gero Tuttlewski |
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