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Hamburger Sportwettenmonopol erneut bestätigt

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Hamburger Sportwettenmonopol erneut bestätigt

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Hamburger Sportwettenmonopol erneut bestätigt

VG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2008 - 4 E 1014/08 -


In mehreren Eilverfahren hat das VG Hamburg mit Beschlüssen vom 13. November 2008 (u.a. Az. 4 E 1014/08) erneut bekräftigt, dass die Untersagungsverfügungen der Hamburger Glücksspielaufsicht gegen private Sportwettanbieter rechtmäßig sind. In seiner Begründung verweist das Gericht insbesondere auf seine gefestigte Rechtspechung und die bestätigenden Beschlüsse des OVG Hamburg.

Im anhaltenden Streit um das Sportwettenmonopol vertreten die Rechtsanwälte Klemm & Partner die Freie und Hansestadt Hamburg vor den Hamburger Verwaltungsgerichten.

Weitere Infos zum Wett- und Glücksspielrecht finden Sie hier ...



Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Anwälte aus den Bereichen Verwaltungsrecht und Wirtschaftsrecht zur Verfügung.

Hamburg, den 21.11.2008

Rechtsanwälte Klemm & Partner


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