Hamburger Sportwettenmonopol erneut bestätigtVG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2008 - 4 E 1014/08 - |
In mehreren Eilverfahren hat das VG Hamburg mit Beschlüssen vom 13. November 2008 (u.a. Az. 4 E 1014/08) erneut bekräftigt, dass die Untersagungsverfügungen der Hamburger Glücksspielaufsicht gegen private Sportwettanbieter rechtmäßig sind. In seiner Begründung verweist das Gericht insbesondere auf seine gefestigte Rechtspechung und die bestätigenden Beschlüsse des OVG Hamburg.
Im anhaltenden Streit um das Sportwettenmonopol vertreten die Rechtsanwälte Klemm & Partner die Freie und Hansestadt Hamburg vor den Hamburger Verwaltungsgerichten.
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