Beitragserhebung durch privaten Geschäftsbesorger rechtswidrigOVG Weimar, Beschluss vom 19.10.2009 - 4 EO 26/09 - |
Mit dieser Entscheidung schloss sich das OVG Weimar einem zwischenzeitlich ergangenen Urteil der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Weimar vom 08.05.2009 an (Az. 3 K 970/07; die Berufung gegen dieses Urteil des Verwaltungsgerichts ist unter dem Az. 4 KO 487/09 anhängig). Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar, erging aber noch im Verfahren vorläufigen Rechtschutzes. Die Entscheidung besagt nichts darüber, ob der Antragsgegner in ordnungsgemäßer Weise neue Bescheide erlassen kann. Der Antragsgegner hat die Bearbeitung der Abgabenbescheide inzwischen geändert. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.10.2009 - 4 EO 26/09 |
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