Rechtsanwältin Ilka Wedemeyersteht Ihnen insbesondere bei folgenden Themen als Ansprechpartner zur Verfügung: |
Änderung der Erbschaftsteuersätze zum 1.01.2010
Zum 1.01.2010 ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten, das eine Entlastung für engere Familienangehörige bringt.
Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung in Kraft getreten
Regelung zum Betreuungsunterhalt verfassungswidrig
BVerfG, Beschluss vom 28.02.2007 - 1 BvL 9/04 -
BGH: Zum neuen Unterhaltsrecht
Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche bei Wiederverheiratung
Reform des Versorgungsausgleichs
Das Bundeskabinett hat am 21.05.2008 das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs beschlossen.
Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
Zum 1.01.2009 ist das neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht in Kraft getreten.
Unterhalt für pflegebedürftige Mutter
Verfassungsbeschwerde erfolgreich, Urteil vom 7. Juni 2005 - 1 BvR 1508/96 -
Trennung/Scheidung und Erbrecht
Unterhalt der nicht verheirateten Mutter
BGH, Urteil vom 15. Dezember 2004 - XII ZR 121/03 -
Pflichtteilsrestanspruch / Zusatzpflichtteil
Verwertbarkeit eines gerichtlichen Abstammungsgutachtens
BGH, Urteil vom 1.03.2006 - XII ZR 210/04
Bundesrat berät über Kinderförderung
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung vom 13.06.2008 zum geplanten Ausbau der Kleinkindbetreuung ausführlich Stellung genommen.
Pflichtteilsrecht soll reformiert werden
Kindesunterhalt bei abwechselnder Betreuung eines Kindes durch beide Elternteile
Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern
Unterhalt aus Anlass der Geburt
Späterer Ausgleich von Versorgungsrechten
Schadensersatz bei Verletzung des Umgangsrechts
Begründung einer Lebenspartnerschaft
Berichtigung des Grundbuchs nach dem Erbfall
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts
Zum Beschluss vom 10. Juni 2005 - 1 BvR 2790/04 -
Kindergeld und Kindesunterhalt
Getrenntleben und Auflösung einer Lebenspartnerschaft
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Patientenverfügung / Patiententestament
BGH, XII ZR 109/05: Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l Abs. 2 BGB) zu befassen.