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Rechtsanwälte Klemm & Partner, Hamburg - Bergedorf, Erbschaftsteuer 2010, Nichten, Neffen, Geschwister

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Änderung der Erbschaftsteuersätze zum 1.01.2010

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Änderung der Erbschaftsteuersätze zum 1.01.2010

Zum 1.01.2010 ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten, das eine Entlastung für engere Familienangehörige bringt.


Die Steuersätze der Steuerklasse II sind deutlich reduziert worden. Personen der Steuerklasse II sind Eltern und Groeßeltern bei Schenkungen; die Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder und Schwiegereltern, Stiefeltern und der geschiedene Ehegatte.

Die folgende Tabelle zeigt die Höhe des Steuersatzes in Prozent je Steuerklasse, abhängig von dem Wert des Erbes auf Basis der Erbschaftsteuer 2009 und im Hinblick auf die Steuerklasse II ab dem Jahr 2010. Ab dem Jahr 2010 gelten in der Steuerklasse II geringere Steuersätze:


Wert bis € Steuerkl. I Steuerkl. II ab 1.1.2010 Steuerkl. II (2009) Steuerklasse III
75.000 7 15 30 30
300.000 11 20 30 30
600.000 15 25 30 30
6.000.000 19 30 30 30
13.000.000 23 35 50 50
26.000.000 27 40 50 50
über 26.000.000 30 43 50 50


Die Steuerschuld entsteht am Tag der wirtschaftlichen Bereicherung (Todestag des Erblassers bzw. Tag der Schenkung). Spätere Ereignisse verändern nicht die Höhe des Vermögens für die ErbSt.

Beispiel: Vererbte Aktien steigen nach dem Todestag des Erblassers im Kurs. Es gilt der Kurs am Todestag.

Der Freibetrag bleibt bei Steuerklasse II bei 20.000,00 €.



Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Anwälte aus dem Bereich Erbrecht zur Verfügung.

Hamburg, den 05.01.2010

Rechtsanwälte Klemm & Partner


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